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Personalausweis - Verlustmeldung


  • Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, dem Bürgeramt hinsichtlich des Personalausweises Folgendes zu melden:
  • Änderung personenbezogener Daten auf dem Personalausweis, z. B. Namensänderung (sofern kein anderes Identitätsdokument mit neuem Namen vorliegt),
  • Diebstahl (Meldung auch bei Polizei möglich),
  • Verlust (Meldung auch bei Polizei möglich),
  • Wiederauffinden nach der Meldung über den Verlust,

bei Änderungen der Anschrift und Körpergröße bleibt der Personalausweis weiterhin gültig.

Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Melden Sie Änderungen Ihrer Personalausweisdaten, den Verlust, den Diebstahl oder das Wiederauffinden nach einer Verlustmeldung Ihrer Personalausweisbehörde.

Verlust und Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei anzeigen.

  • Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. 
  • Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. 
    • Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Für die Antragstellung vereinbaren Sie einen Termin. 
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.

Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.

Für eine Meldung müssen Sie im Besitz eines deutschen Personalausweises sein und eine der folgenden Fälle vorliegen:

  • Änderung von Daten auf Ihrem Personalausweis,
  • Verlust Ihres Personalausweises,
  • Diebstahl Ihres Personalausweises,
  • Wiederauffinden nach Verlustmeldung. 

Nachstehend aufgeführte Unterlagen müssen Sie bei einer Beantragung eines deutschen Personalausweises vorlegen: 

Es entstehen keine Kosten durch die Meldung für Sie.

Melden Sie eine Namensänderung, können z. B. Gebühren entstehen, da Ihr Personalausweis neu ausgestellt werden muss, wenn Sie keinen gültigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen oder entsprechende Urkunden Ihrerseits kostenpflichtig beschafft werden müssen.

Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.