Personalausweis Verlustanzeige
Personalausweis Verlustanzeige
Textblöcke ein-/ausklappenPersonalausweis Meldung wegen Verlust
Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden
Kosten: keine
Bearbeitungsdauer: keine
Fristen: unverzüglich
zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Leistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
- Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund.
- Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Für die Antragstellung vereinbaren Sie einen Termin.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
Voraussetzungen
Ihr Personalausweis ist verlorengegangen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Bei Verlustmeldung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.
Was sollte ich noch wissen?
- Informationen zum neuen Personalausweis auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)
- Informationen über den Verlust oder Diebstahl des Personalausweises auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)
- Information on the new ID card on the ID card portal of the Federal Ministry of the Interior and for Home Affairs (BMI)
- Information on the loss or theft of an ID card on the ID card portal of the Federal Ministry of the Interior and for Home Affairs (BMI)
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport