Leistungsbeschreibung


Bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses (bis zum 12. Lebensjahr), Personalausweises (bis zum 16. Lebensjahr) oder Reisepasses (bis zum 18. Lebensjahr) ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten zwingend erforderlich.

Besitzt nur ein Elternteil das Sorgerecht, so genügt die Unterschrift dieses Elternteils (bitte Sorgerechtsbeschluss vorlegen).

Vom 10. Geburtstag des Kindes an ist auch die Unterschrift des Kindes erforderlich.

Sollte einem Elternteil die persönliche Vorsprache nicht möglich sein, so wird eine Einverständniserklärung, sowie als Nachweis der Echtheit der Unterschrift der Personalausweis oder Reisepass des nicht anwesenden Elternteils benötigt. Persönliche Vorsprache eines Elternteils ist zwingend erforderlich!

Diese Einverständniserklärung können Sie hier ausfüllen und ausdrucken, um sie bei der persönlichen Vorsprache vorzulegen.

Rechtsgrundlage


§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG), § 6 Paßgesetz (PaßG)

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/-in Herr Benjamin Böhlk
  • Sachbearbeiterin / Standesbeamtin Frau Sabrina Henne
  • Sachbearbeiter/-in Herr Yannik Hengelbrock
  • Sachbearbeiter/-in Herr Lutz Wilde
  • Sachbearbeiter/-in Frau Bettina Kröger