Reisepass Beantragung (erstmalig)
Reisepass Beantragung (erstmalig)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Urkunde mit aktueller Namensführung
- bei Familienstand "ledig" = aktuelle Geburtsurkunde
- bei Familienstand "verheiratet", "geschieden" oder "verwitwet" = Eheurkunde, Heiratsurkunde
- evtl. Erklärung über die Namensführung
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
Bitte beachten Sie, dass bei ausländischen Urkunden eine Übersetzung bzw. eine mehrsprachige Urkunde vorgelegt werden muss.
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- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 82,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport