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Reisepass Beantragung (erstmalig)


Leistungsbeschreibung

Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    • Urkunde mit aktueller Namensführung
      • bei Familienstand "ledig" = aktuelle Geburtsurkunde
      • bei Familienstand "verheiratet", "geschieden" oder "verwitwet" = Eheurkunde, Heiratsurkunde
      • evtl. Erklärung über die Namensführung

Bitte beachten Sie, dass bei ausländischen Urkunden eine Übersetzung bzw. eine mehrsprachige Urkunde vorgelegt werden muss.

Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr: 82,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren

Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport