Reisepass Beantragung (erstmalig)
Reisepass Beantragung (erstmalig)
Leistungsbeschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches digitales Lichtbild - Eine Liste von zertifizierten Fotostudios in Ihrer Nähe finden Sie beispielhaft unter https://alfo-passbild.com/ (sh. auch Hinweise und Besonderheiten)
- Urkunde mit aktueller Namensführung
- bei Familienstand "ledig" = aktuelle Geburtsurkunde
- bei Familienstand "verheiratet", "geschieden" oder "verwitwet" = Eheurkunde, Heiratsurkunde
- evtl. Erklärung über die Namensführung
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
Bitte beachten Sie, dass bei ausländischen Urkunden eine Übersetzung bzw. eine mehrsprachige Urkunde vorgelegt werden muss.
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- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 82,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Ab dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde. Voraussetzung für den Direktversand der Ausweisdokumente ist eine inländische Meldeanschrift. Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger ist der Direktversand bereits ab dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Hinweise / Besonderheiten
Seit dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Beantragung von
Personalausweisen und Reisepässen. Biometrische Passfotos dürfen dann nur noch
digital erfasst und über ein sicheres System an die zuständigen Behörden übermittelt
werden. Ziel dieser Regelung ist es, Manipulationen zu verhindern und den Antragsprozess
zu vereinheitlichen.
Wichtig!
Eine Aufnahme direkt im Rathaus oder im Bürgerbüro ist nicht möglich, da
keine entsprechenden Fototerminals vorhanden sind. Daher beachten Sie die nachstehend
aufgeführten Hinweise.
Digitale Passfotos nur noch aus zertifizierten Quellen
Die digitalen Passfotos müssen von zertifizierten Fotografen/innen oder spezialisierten
Dienstleistern/innen (z.B. Drogeriemärkte) erstellt werden. Diese können digitale Passfotos
über ein sicheres Cloud-System an die Behörden übermitteln. Diese Bilder bleiben bis zu
sechs Monate gültig und können für mehrere Dokumentenanträge verwendet werden.
Eine Liste von zertifizierten Fotostudios in Ihrer Nähe finden Sie beispielhaft unter https://alfo-passbild.com/