Personalausweis Beantragung


Leistungsbeschreibung


Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Etwa 14 Tage nach der Beantragung Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte erhalten Sie einen PIN-Brief von Ihrer Behörde.

Der PIN-Brief enthält für Sie wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis).

Servicehotline des Bundeministerium des Innern, Bau und Heimat (BMI): 030 / 18 681 23333 (für Bürgerinnen und Bürger)

 

Verfahrensablauf


  • Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. 
  • Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. 
    • Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Für die Antragstellung vereinbaren Sie einen Termin. 
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

Voraussetzungen


  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Urkunde mit aktueller Namensführung
    • bei Familienstand "ledig" = aktuelle Geburtsurkunde
    • bei Familienstand "verheiratet", "geschieden" oder "verwitwet" = Eheurkunde, Heiratsurkunde
    • evtl. Erklärung über die Namensführung

Bitte beachten Sie, dass bei ausländischen Urkunden eine Übersetzung bzw. eine mehrsprachige Urkunde vorgelegt werden muss.

Welche Gebühren fallen an?


  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?


Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Was sollte ich noch wissen?


Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt


  • Rathaus - Meldeamt
  • Bürgerbüro Schledehausen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Tijana Skrobic
  • Sachbearbeiter/-in Herr Benjamin Böhlk
  • Sachbearbeiter/-in Herr Yannik Hengelbrock
  • Sachbearbeiter/-in Frau Bettina Kröger
  • Sachbearbeiter/-in Herr Lutz Wilde