Personalausweis Beantragung
Personalausweis Beantragung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Verfahrensablauf
- Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund.
- Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Für die Antragstellung vereinbaren Sie einen Termin.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Identitätsnachweis, zum Beispiel
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alter Personalausweis,
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gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
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aktuelles biometrisches digitales Lichtbild - Eine Liste von zertifizierten Fotostudios in Ihrer Nähe finden Sie beispielhaft unter https://alfo-passbild.com/ (sh. auch Hinweise und Besonderheiten)
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Urkunde mit aktueller Namensführung
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bei Familienstand "ledig" = aktuelle Geburtsurkunde
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bei Familienstand "verheiratet", "geschieden" oder "verwitwet" = Eheurkunde, Heiratsurkunde
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evtl. Erklärung über die Namensführung
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Bitte beachten Sie, dass bei ausländischen Urkunden eine Übersetzung bzw. eine mehrsprachige Urkunde vorgelegt werden muss.
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bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
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bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
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Welche Gebühren fallen an?
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Ab dem 1. Mai 2025 haben Bürgerinnen und Bürgern außerdem die Möglichkeit, ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 Euro per Post nach Hause geschickt zu bekommen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde. Voraussetzung für den Direktversand der Ausweisdokumente ist eine inländische Meldeanschrift. Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie eID-Karten für Unionsbürgerinnen und -bürger ist der Direktversand bereits ab dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Hinweise / Besonderheiten
Seit dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Beantragung von
Personalausweisen und Reisepässen. Biometrische Passfotos dürfen dann nur noch
digital erfasst und über ein sicheres System an die zuständigen Behörden übermittelt
werden. Ziel dieser Regelung ist es, Manipulationen zu verhindern und den Antragsprozess
zu vereinheitlichen.
Wichtig!
Eine Aufnahme direkt im Rathaus oder im Bürgerbüro ist nicht möglich, da
keine entsprechenden Fototerminals vorhanden sind. Daher beachten Sie die nachstehend
aufgeführten Hinweise.
Digitale Passfotos nur noch aus zertifizierten Quellen
Die digitalen Passfotos müssen von zertifizierten Fotografen/innen oder spezialisierten
Dienstleistern/innen (z.B. Drogeriemärkte) erstellt werden. Diese können digitale Passfotos
über ein sicheres Cloud-System an die Behörden übermitteln. Diese Bilder bleiben bis zu
sechs Monate gültig und können für mehrere Dokumentenanträge verwendet werden.
Eine Liste von zertifizierten Fotostudios in Ihrer Nähe finden Sie beispielhaft unter https://alfo-passbild.com/