Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden bzw. angemeldet sind. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung bzw. Bestätigung des Wohnsitzes.
Verfahrensablauf
Meldebescheinigungen, die Sie hier über das OpenR@thaus-Portal beantragen, werden Ihnen nach Bearbeitung ausschließlich schriftlich per Post zugeschickt.
Welche Gebühren fallen an?
Meldebescheinigung mit Angaben zu Vorname, Name, Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften = 7,50 €
Meldebescheinigung (z. B. zur Vorlage beim Standesamt) mit zusätzlichen Angaben nach § 18 Abs. 1 und 2 Bundesmeldegesetz (BMG) = 9,00 €
Rechtsgrundlage
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Was sollte ich noch wissen?
Die einfache Meldebescheinigung enthält die folgenden Daten:
- Familienname, alle Vornamen, Geburtsname
- Geburtsdatum und Geburtsort,
- aktuelle Anschrift,
- Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung)
Die erweiterte Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung mit weitergehendem Inhalt, wie z. B.
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
- evtl. Konfession
Die erweiterte Meldebescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei Behörden, insbesondere bei der Anmeldung zur Eheschließung, benötigt.
Meldebescheinigungen, die Sie hier über das OpenR@thaus-Portal beantragen, werden Ihnen nach Bearbeitung ausschließlich schriftlich per Post zugeschickt.