Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Leistungsbeschreibung
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden bzw. angemeldet sind. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung bzw. Bestätigung des Wohnsitzes.
Verfahrensablauf
Meldebescheinigungen, die Sie hier über das OpenR@thaus-Portal beantragen, werden Ihnen nach Bearbeitung ausschließlich schriftlich per Post zugeschickt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Meldebescheinigung mit Angaben zu Vorname, Name, Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften = 7,50 €
Meldebescheinigung (z. B. zur Vorlage beim Standesamt) mit zusätzlichen Angaben nach § 18 Abs. 1 und 2 Bundesmeldegesetz (BMG) = 9,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Anträge / Formulare
Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
Was sollte ich noch wissen?
Die einfache Meldebescheinigung enthält die folgenden Daten:
- Familienname, alle Vornamen, Geburtsname
- Geburtsdatum und Geburtsort,
- aktuelle Anschrift,
- Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung)
Die erweiterte Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung mit weitergehendem Inhalt, wie z. B.
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
- evtl. Konfession
Die erweiterte Meldebescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei Behörden, insbesondere bei der Anmeldung zur Eheschließung, benötigt.
Meldebescheinigungen, die Sie hier über das OpenR@thaus-Portal beantragen, werden Ihnen nach Bearbeitung ausschließlich schriftlich per Post zugeschickt.