BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Meldebescheinigung nach § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)


Leistungsbeschreibung

Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden bzw. angemeldet sind. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung bzw. Bestätigung des Wohnsitzes.

Meldebescheinigungen, die Sie hier über das OpenR@thaus-Portal beantragen, werden Ihnen nach Bearbeitung ausschließlich schriftlich per Post zugeschickt.

Meldebescheinigung mit Angaben zu Vorname, Name, Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften  = 7,50 €

Meldebescheinigung (z. B. zur Vorlage beim Standesamt) mit zusätzlichen Angaben nach § 18 Abs. 1 und 2 Bundesmeldegesetz (BMG) = 9,00 €

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

Die einfache Meldebescheinigung enthält die folgenden Daten:

  • Familienname, alle Vornamen, Geburtsname
  • Geburtsdatum und Geburtsort,
  • aktuelle Anschrift,
  • Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung)

Die erweiterte Meldebescheinigung ist eine Meldebescheinigung mit weitergehendem Inhalt, wie z. B.

  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand
  • evtl. Konfession

Die erweiterte Meldebescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei Behörden, insbesondere bei der Anmeldung zur Eheschließung, benötigt.

Meldebescheinigungen, die Sie hier über das OpenR@thaus-Portal beantragen, werden Ihnen nach Bearbeitung ausschließlich schriftlich per Post zugeschickt.