Meldebescheinigung zur Vorlage bei Behörden


Leistungsbeschreibung


Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden bzw. angemeldet sind. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung bzw. Bestätigung des Wohnsitzes und wird u. a. zur Vorlage bei Behörden, insbesondere bei der Anmeldung zur Eheschließung benötigt.

Die Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetzt (BMG) ist eine Meldebescheinigung mit weitergehendem Inhalt, wie z. B.

  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand
  • evtl. Konfession

Meldebescheinigungen, die Sie hier über das OpenR@thaus-Portal beantragen, werden Ihnen nach Bearbeitung ausschließlich schriftlich per Post zugeschickt.

Welche Gebühren fallen an?


Erweiterte Meldebescheinigung = 9,00 €

Rechtsgrundlage


Bundesmeldegesetz (BMG) § 18

Kontakt

  • Rathaus - Meldeamt

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Herr Benjamin Böhlk
  • Sachbearbeiter/-in Herr Yannik Hengelbrock
  • Sachbearbeiter/-in Herr Lutz Wilde
  • Sachbearbeiter/-in Frau Tijana Skrobic
  • Sachbearbeiter/-in Frau Bettina Kröger