Personalausweis - Verlustmeldung wegen Diebstahl
Personalausweis - Verlustmeldung wegen Diebstahl
Leistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar, wurde verloren oder gestohlen, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich melden. Sobald Ihre Meldung beim Bürgeramt oder bei der Polizei eingeht, wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
Diebstahl beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Informieren Sie sich vorab über die regionalen Terminmöglichkeiten.
- Nach Eingang Ihrer Meldung wird die Online-Ausweisfunktion sofort deaktiviert.
- Falls kurzfristig kein Termin verfügbar ist, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion selbst sperren:
- Rufen Sie die Sperrhotline 116 116 an. Diese ist rund um die Uhr, an sieben Tagen der Woche erreichbar.
- Halten Sie Ihr Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief bereit und geben Sie es über die Telefontastatur ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis wird anschließend sofort gesperrt.
- Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund.
- Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Für die Antragstellung vereinbaren Sie einen Termin.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Voraussetzungen
Ihr Personalausweis wurde gestohlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachstehend aufgeführte Unterlagen müssen Sie bei einer Beantragung eines deutschen Personalausweises vorlegen:
- digitales Lichtbild
- Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten für die Meldung des Diebstahls an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.