Antrag auf Vergabe einer Hausnummer
Antrag auf Vergabe einer Hausnummer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Hausnummern werden oftmals für Bauanträge oder Mitteilungen über Baumaßnahmen benötigt und werden auf Antrag der Eigentümer durch die Gemeinde Bissendorf vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um u. a. Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es in Einzelfällen erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Gemäß § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde Bissendorf, ist jeder Eigentümer verpflichtet sein bebautes Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.
Sowohl bei der Vergabe als auch der Änderung der Hausnummer handelt es sich um eine notwendige ordnungsrechtliche Angelegenheit, die ausschließlich dem öffentlichen Interesse dient und dem weiteren Zweck, die einzelnen Grundstücke in einer für jedermann verständlichen Weise zu kennzeichnen.
Die Mitteilung über die Neuvergabe bzw. Änderung einer Hausnummer wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan
- Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück)