Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Gemeindekasse ist für die Ausstellung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Ihr Wohnsitz oder der Sitz ihrer Firma muss daher innerhalb der Gemeinde Bissendorf sein.
Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Die Gewerbeordnung und die gewerberechtlichen Spezialgesetze, zum Beispiel das Gaststättengesetz, enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen.
Hier sind u. a. die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis - zum Beispiel einer Gaststättenerlaubnis, einer Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung etc. - begründet für den Erlaubniserwerber ein Recht, das Gewerbe auszuüben.
Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Die Bescheinigung wird Ihnen auf dem Postwege übersandt.
Im Hinblick auf das Steuergeheimnis darf die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nur dem Steuerpflichtigen selbst, Dritten nur mit seiner Zustimmung ausgestellt werden.