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Eigentümerwechsel (Wassergebühren)


Wenn Sie eine Immobilie im Versorgungsgebiet des Wasserwerks der Gemeinde Bissendorf verkauft, gekauft oder auf einen neuen Eigentümer übertragen haben, können Sie uns dies hier mitteilen. Diese Meldung ist erforderlich, um den Wasserverbrauch korrekt abzurechnen und die Kundendaten entsprechend anzupassen.

Bitte beachten Sie, dass der Eigentümerwechsel für die Abrechnung der Abwasser- und Niederschlagsgebühren auch beim Wasserverband Wittlage gemeldet werden muss. Der Wasserverband Wittlage ist im gesamten Gemeindegebiet für die Abwasserbeseitigung zuständig, einschließlich der Fäkalschlammentsorgung im Rahmen der dezentralen Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen).