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Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung


Leistungsbeschreibung

Die Eheschließenden melden ihre Eheschließung persönlich beim Standesbeamten an.

Versteht ein Eheschließender die deutsche Sprache nicht, ist ein Dolmetscher zur Anmeldung mitzubringen. Ist einer der Eheschließenden verhindert, so soll er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Eheschließenden einverstanden ist. Sind beide Eheschließende aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, so können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Vertreter anmelden. Ein Vertreter muss Vollmachten beider Eheschließenden vorlegen.