Sondernutzungserlaubnis
Sondernutzungserlaubnis
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Aufstellung eines Gerüstes, eines Bauzaunes oder Containers und die Lagerung von Baumaterialien auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen stellt eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus dar. Es ist daher notwendig vor Aufstellung eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen.
Die oben genannten Sondernutzungen sind Eingriffe in den Straßenverkehr. Im Einzelfall ist eine Notwendigkeit nachzuweisen, dass öffentliche Flächen in Anspruch zu nehmen sind und nicht auf private Flächen ausgewichen werden kann.
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungsgenehmigung wird erteilt, wenn alle nachstehenden aufgeführten Unterlagen vorliegen:
- Antrag auf Sondernutzung
- Skizze
- Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO, ausgestellt vom Landkreis Osnabrück
Voraussetzungen
Für die Aufstellung eines Gerüstes, eines Bauzaunes, Containers, Lagerung von Baumaterialien usw. auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen benötigen Sie ferner eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung. Diese Ausnahmegenehmigung wird Ihnen vom Landkreis Osnabrück, Straßenverkehrserlaubnis, erteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Sondernutzungsgenehmigung wird erteilt, wenn alle nachstehenden aufgeführten Unterlagen vorliegen:
- Antrag auf Sondernutzung
- Skizze
- Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO, ausgestellt vom Landkreis Osnabrück
Welche Gebühren fallen an?
Es wird eine Verwaltungs- und eine Sondernutzungsgebühr erhoben.
Diese richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung. Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Bissendorf vom 16.12.1982.
Die Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Fläche in qm die in Anspruch genommen wird, sowie der Dauer der Inanspruchnahme. Die Mindestgebühr beträgt 20,- € und wird per Gebührenbescheid erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Sondernutzung zu stellen.
Rechtsgrundlage
- Satzung der Gemeinde Bissendorf über Erlaubnisse für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten vom 16.12.1982
- Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Bissendorf vom 16.12.1982
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 18 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Hinweise / Besonderheiten
Für die Aufstellung eines Gerüstes, eines Bauzaunes, Containers, Lagerung von Baumaterialien usw. auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen benötigen Sie ferner eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung. Diese Ausnahmegenehmigung wird Ihnen vom Landkreis Osnabrück, Straßenverkehrserlaubnis, erteilt.