Eheschließung, Heirat
Eheschließung, Heirat
Leistungsbeschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Sie möchten in Bissendorf heiraten? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Bitte beachten Sie: Immer wieder kommt es zu Verwechslungen mit dem Ortsteil Bissendorf der Gemeinde Wedemark. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Gemeinde Bissendorf im Landkreis Osnabrück.
Trauort Haus Bissendorf
Für Ihre standesamtliche Eheschließung steht Ihnen das Trauzimmer im zum Rathaus gehörenden Haus Bissendorf zur Verfügung.
Das Haus Bissendorf ist ein ehemaliges Wohn- und Wirtschaftsgebäude derer von Bissendorf. Es wurde im Jahr 1617 errichtet und steht heute unter Denkmalschutz. Nach umfangreichen Renovierungsarbeiten in den Jahren 1987 bis 1991 beherbergt es neben einem kleinen Heimatmuseum im Dachgeschoss und mehreren Verwaltungsräumen auch einen repräsentativen Trauraum.
Mit seiner großzügigen Raumhöhe, den tiefen Fensternischen und den zwei Kronleuchtern bietet das Trauzimmer ein festliches Ambiente für Eheschließungen im kleinen und persönlichen Rahmen mit bis zu 20 Gästen.
Bürgersaal für größere Hochzeitsgesellschaften
Für größere Hochzeitsgesellschaften mit bis zu 75 Gästen steht Ihnen der an das Rathaus angeschlossene Bürgersaal zur Verfügung.
Der Bürgersaal kann ausschließlich
- freitags sowie
- an den festgesetzten Trausamstagen
als Trauort genutzt werden.
Für die Nutzung des Bürgersaals wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Gerne zeigen wir Ihnen die Räumlichkeiten auch persönlich.
Trauzeiten
Eheschließungen finden ausschließlich zu folgenden Zeiten statt:
|
Wochentag |
Trauzeiten |
Trauort |
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Montag bis Donnerstag |
10:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
ausschließlich Haus Bissendorf |
|
Freitag |
10:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
Haus Bissendorf oder Bürgersaal |
|
Festgesetzte Trausamstage |
10:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Haus Bissendorf oder Bürgersaal |
Für Eheschließungen an Samstagen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 130,00 € erhoben.
Trausamstage 2026
Folgende Trausamstage werden im Jahr 2026
- 11. Juli und 24. Juli 2026
- 08. August und 29. August 2026
- 12. September und 26. September 2026
- 10. Oktober 2026
- 07. November 2026
- 12. Dezember 2026
Trausamstage 2027
Folgende Trausamstage werden im Jahr 2027 angeboten (Uhrzeiten: 10 Uhr, 11 Uhr, 12 Uhr und 13 Uhr):
- 09. Januar 2027
- 13. Februar 2027
- 20. März 2027
- 10. April 207
- 08. Mai und 29. Mai 2027
- 12. Juni und 26. Juni 2027
- 10. Juli und 31. Juli 2027
- 14. August und 28. August 2027
- 11. September und 25. September 2027
- 09. Oktober 2027
- 06. November 2027
- 11. Dezember 2027
Terminanfrage
Ihre Terminanfrage richten Sie bitte per E-Mail direkt an das Standesamt Bissendorf. Bitte beachten Sie, dass eine Reservierung des gewünschten Trautermins erst mit unserer schriftlichen Bestätigung per E-Mail erfolgt. Erst nach dieser Bestätigung wird der Termin im Traukalender verbindlich vorgemerkt bzw. reserviert.
Bitte geben Sie die Kontaktdaten beider Partner an:
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Telefonnummer
Hinweis zur Terminvergabe 2027
Terminanfragen für Eheschließungen im Jahr 2027 können erst ab dem 15.07.2026 per E-Mail berücksichtigt werden. Für die Vergabe der Trautermine ist ausschließlich der tatsächliche Eingang der E-Mail ab dem 15.07.2026 maßgeblich. Bereits vor diesem Zeitpunkt eingehende E-Mails werden nicht berücksichtigt.
Anmeldung der Eheschließung
Bevor Ihre Ehe geschlossen werden kann, prüft das Standesamt, ob Ehehindernisse bestehen. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Wenn Sie nicht in der Gemeinde Bissendorf (Landkreis Osnabrück) wohnen, aber gerne hier heiraten möchten, melden Sie Ihre Eheschließung über die Homepage www.ehe-digital.de oder bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dort mit, dass die Trauung in Bissendorf stattfinden soll. Nach Abschluss der Prüfung werden die Unterlagen an das Standesamt Bissendorf übersandt.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen. Ihren Wunschtermin können Sie jedoch gerne bereits vorher mit dem Standesamt abstimmen.
Zuständige Stelle
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag in Höhe von 75 Euro an.
Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.
- Je ausländisches Recht, dass nach Artikel 13 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu beachten ist, zuzüglich 50 Euro
- Bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro
- bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung, zuzüglich 50 Euro
- bei Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro.
Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt.
Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet.
Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.
- Besitzen beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit: 75 Euro.
- Besitzen einer oder beide Verlobte eine ausländische Staatsangehörigkeit: 75 Euro zzgl. 50 Euro (je ausländisches Recht).
- Zusätzliche Gebühr für Trauungen am Samstag: 130 Euro.
- Stammbuch: je nach Ausführung.
- Eheurkunde: 20 Euro
- Erweiterte Meldebescheinigung: je 9,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.
Rechtsgrundlage
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Hinweise / Besonderheiten
Hinweis zur persönlichen Vorsprache im Standesamt
Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Atmosphäre bearbeitet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.