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Eheschließung, Heirat


Leistungsbeschreibung

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die standesamtliche Eheschließung gesetzlich vorgeschrieben, eine etwaige kirchliche Trauung darf erst nach erfolgter standesamtlicher Eheschließung vorgenommen werden.

Wenn die Anmeldung der Eheschließung erfolgt ist und die Prüfung der Unterlagen für die Anmeldung ergeben hat, dass der standesamtlichen Trauung nichts mehr im Wege steht, kann die Ehe geschlossen werden.
Als Ort für die standesamtliche Hochzeit steht in der Gemeinde Bissendorf im Landkreis Osnabrück das Trauzimmer im zum Rathaus gehörenden Haus Bissendorf zur Verfügung.

Das Haus Bissendorf ist ein ehemaliges Wohn- und Wirtschaftsgebäude derer von Bissendorf. Es wurde im Jahre 1617 errichtet und steht unter Denkmalschutz. Nach umfangreichen Renovierungsarbeiten in den Jahren 1987 bis 1991 beherbergt es heute neben einem kleinen Heimatmuseum im Dachgeschoss und mehreren Verwaltungsräumen auch einen als Trauzimmer genutzten Repräsentationsraum. Mit seiner Raumhöhe, den tiefen Fensternischen und den zwei Kronleuchtern bietet er ein festliches Ambiente für Trauungen mit bis zu 20 Gästen.

Für größere Hochzeitsgesellschaften mit bis zu 75 Gästen steht Ihnen der dem Rathaus angeschlossene Bürgersaal ausschließlich nur an Freitagen und an den festgesetzten Trausamstagen kostenpflichtig zur Verfügung. In der Woche (Mo. - Do.)  können Trauungen nur im Haus Bissendorf stattfinden.

Gerne zeigen wir Ihnen die Räumlichkeiten auch einmal persönlich.

Getraut wird montags bis freitags zwischen 10:00 und 15:00 Uhr. Trauungen sind auch samstags möglich. 

Für das Jahr 2026 werden folgende Eheschließungstermine angeboten:

  • 09. Mai und 30. Mai 2026
  • 13. Juni und 27. Juni 2026
  • 11. Juli und 25. Juli 2026
  • 08. August und 29. August 2026
  • 12. September und 26. September 2026
  • 10. Oktober 2026
  • 07. November 2026
  • 12. Dezember 2026

Ihre Terminanfrage richten Sie bitte direkt per E-Mail an das Standesamt Bissendorf . Bitte geben Sie dort bei Ihrer Anfrage die Kontaktdaten beider Partner an (Name, Anschrift, Telefon).

 

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag in Höhe von 75 Euro an.

Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen.

  • Je ausländisches Recht, dass nach Artikel 13 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu beachten ist, zuzüglich 50 Euro
  • Bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro
  • bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung, zuzüglich 50 Euro
  • bei Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf, zuzüglich 50 Euro.

Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr für die Anmeldung zuständiges Standesamt.

Im Zusammenhang mit der Eheschließung können ggf. weitere Kosten anfallen, z.B. wenn die Eheschließung außerhalb der Diensträume des Standesamtes, an einem sog. externen Trauort, und/oder außerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes stattfindet.

Auskunft gibt Ihnen gerne das Standesamt, welches die Eheschließung vornimmt.

Spezielle Hinweise
  • Besitzen beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit: 75 Euro.
  • Besitzen einer oder beide Verlobte eine ausländische Staatsangehörigkeit: 75 Euro zzgl. 50 Euro (je ausländisches Recht).
  • Zusätzliche Gebühr für Trauungen am Samstag: 130 Euro.
  • Stammbuch: je nach Ausführung.
  • Eheurkunde: 20 Euro
  • Erweiterte Meldebescheinigung: je 9,00 Euro

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.

Hinweis zur persönlichen Vorsprache im Standesamt

Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Atmosphäre bearbeitet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.