Hundesteuer (An-/Abmeldung)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Hunde in der Gemeinde Bissendorf halten, sind Sie gegenüber Ihrer Gemeinde verpflichtet, jährlich Hundesteuer zu zahlen.
Verfahrensablauf
Nach der erfolgten Anmeldung zur Hundesteuer erhalten Sie einen entsprechenden Hundesteuerbescheid im Original per Post.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen bzw. Daten müssen bei der Anmeldung eines Hundes beigfügt bzw. mitgeteilt werden (sh. Merkblatt zur Haltung von Hunden in der Gemeinde Bissendorf):
- Vorbesitzer (Name und Anschrift)
- Wurftag
- Rasse
- elektronisches Kennzeichen (Chip-Transponder)
- Haftplichtversicherung
- Registierungsnummer im Hunderegister Niedersachsen
- Sachkundenachweis des Hundehalters.
Folgende Unterlagen bzw. Daten müssen bei der Abmeldung eines Hundes beigefügt bzw. mitgeteilt werden:
- Tod des Hundes: Bescheinigung des Tierarztes
- Verkauf des Hundes: Kaufvertrag mit Namen und Anschrift des neuen Eigentümers
- Umzug des Steuerpflichtigen: Neue Anschrift
Welche Gebühren fallen an?
Die zu entrichtende Steuer beträgt seit 2010:
- für den ersten Hund = 60,00 EUR
- für den zweiten Hund = 84,00 EUR
- für jeden weiteren Hund = 108,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie einen oder mehrere Hunde anschaffen oder mit einem oder mehreren Hunden zuziehen, müssen Sie diesen Hund bzw. diese Hunde innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden (bzw. bei Abgabe oder Wegzug innerhalb von zwei Wochen abmelden).
Rechtsgrundlage
Hundesteuerstatzung der Gemeinde Bissendorf vom 17.12.1974, zuletzt geändert am 11.12.2014 - in Kraft ab 01.01.2015
https://www.bissendorf.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=5&id=27
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