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Leistungsbeschreibung

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und knüpft an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners zu berücksichtigen.

Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb.

Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.

Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der gewerblichen Tätigkeit von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und von Kapitalgesellschaften. Aufgrund der abgegebenen Gewerbesteuererklärung setzt das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag fest, der Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen ist.

Auf den Gewerbesteuermessbetrag wird der jeweils gültige Messbetrag – z.Zt. 400 % - angewandt.

Historie:

bis 1999 - 325%
ab 2004 - 345%
ab 2007 - 360%
ab 2013 - 380%

ab 2024 - 400 %