Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Vergnügungssteuer wird unter anderem für das Betreiben von Spielgeräten und die Durchführung gewerblicher Vergnügungssteuerveranstaltungen (zum Beispiel Tanzveranstaltungen) erhoben.
Die Höhe der einzelnen Steuersätze ist in der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Bissendorf geregelt.
Rechtsgrundlage
Dokumente
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