Vergnügungssteuer
Leistungsbeschreibung
Die Vergnügungssteuer wird unter anderem für das Betreiben von Spielgeräten und die Durchführung gewerblicher Vergnügungssteuerveranstaltungen (zum Beispiel Tanzveranstaltungen) erhoben.
Die Höhe der einzelnen Steuersätze ist in der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Bissendorf geregelt.
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.