Vergnügungssteuer


Leistungsbeschreibung


Die Vergnügungssteuer wird unter anderem für das Betreiben von Spielgeräten und die Durchführung gewerblicher Vergnügungssteuerveranstaltungen (zum Beispiel Tanzveranstaltungen) erhoben.

Die Höhe der einzelnen Steuersätze ist in der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Bissendorf geregelt.

Kontakt

Zum Kontaktformular
  • Rathaus - Fachdienst 2

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Kerstin Fellhölter