Leistungsbeschreibung


Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

Spezielle Hinweise

Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann ein Rechtsanspruch auf Wohngeld geltend gemacht werden.

Hier finden Sie den Link zum Wohngeldrechner für die Probeberechnung.

Diese Dienstleistung wird über das OpenR@thaus abgewickelt: Wohngeld (erstmalig beantragen) - Bürgerportal (bissendorf.de)

Verfahrensablauf


In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Anträge / Formulare


Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Lastenzuschuss beantragen
Erläuterungen zum Antrag auf Mietzuschuss
Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag - gemeinsames Sorgerecht
Angaben zur Bankverbindung
Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
Erläuterungen zum Antrag auf Lastenzuschuss
Mietbescheinigung Heimbewohner
Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag – Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss / Erläuterungen
Angaben zu Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten
Angaben zu Kapitaldienst und Bewirtschaftung
Bescheinigung Fremdmittel
Verdienstbescheinigung - Anlage zum Wohngeldantrag
Erklärung über die entgeltliche Überlassung von Wohnraum
Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag für Studenten und Auszubildende
Formloser Antrag auf Wohngeld zur Fristwahrung
Mietbescheinigung WoGG - SGB I
Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag – Vermögensverhältnisse
Wohnflächenberechnung - Anlage zum Wohngeldantrag

Was sollte ich noch wissen?


Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter/-in Herr Baris Aydin
  • Sachbearbeiter/-in Herr Sercan Altintas