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Ummeldung eines Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde


Leistungsbeschreibung

Wer eine neue Wohnung innerhalb der Gemeinde Bissendorf bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen beim Meldeamt/Bürgerbüro des Wohnsitzes umzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter/Wohnungsgeber
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Gebühr: kostenfrei
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.