Ummeldung eines Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde


Leistungsbeschreibung


Wer eine neue Wohnung innerhalb der Gemeinde Bissendorf bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen beim Meldeamt/Bürgerbüro des Wohnsitzes umzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter/Wohnungsgeber
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: kostenfrei
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Rechtsgrundlage


Was sollte ich noch wissen?


Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Kontakt


  • Bürgerbüro Schledehausen
  • Rathaus - Meldeamt

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Frau Tijana Skrobic
  • Sachbearbeiter/-in Herr Benjamin Böhlk
  • Sachbearbeiter/-in Herr Yannik Hengelbrock
  • Sachbearbeiter/-in Frau Bettina Kröger
  • Sachbearbeiter/-in Herr Lutz Wilde