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Ummeldung eines Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde


Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist zu melden.

Leistungsbeschreibung

Wer eine neue Wohnung innerhalb der Gemeinde Bissendorf bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen beim Meldeamt/Bürgerbüro des Wohnsitzes umzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter/Wohnungsgeber
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Gebühr:
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal