Abmeldung eines Nebenwohnsitzes
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie Ihres gültigen Ausweisdokumentes (z. B. Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Links & Onlinedienste
Für mit markierte Onlinedienste müssen Sie sich in unserem Portal anmelden. Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren.Kontaktpersonen
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Sachbearbeiter/-in Herr Benjamin Böhlk
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Sachbearbeiter / Standesbeamter Frau Sabrina Henne
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Sachbearbeiter/-in Herr Yannik Hengelbrock
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Sachbearbeiter/-in Frau Ilnora Mustafi
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Sachbearbeiter/-in Frau Bettina Kröger
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Sachbearbeiter/-in Frau Sandra Friesen
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Sachbearbeiter/-in Frau Kathrin Wilker