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Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung


Leistungsbeschreibung

Sie möchten ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben und haben im Rahmen des Anzeigeverfahrens angegeben, dass Alkohol ausgeschenkt werden soll? Dann müssen Sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Die Erkenntnisse aus dieser Überprüfung können Sie sich von der Behörde bescheinigen lassen.

  • Wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre Zuverlässigkeit im Rahmen des Anzeigeverfahrens eines Gaststättenbetriebes geprüft hat und bitten Sie diese um Bescheinigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse.
  • Die Erkenntnisse werden Ihnen schriftlich bescheinigt.

Zuständig ist die Gemeinde, der die Aufnahme von Alkoholausschank im Rahmen eines Gaststättenbetriebes angezeigt wurde.

Die Gaststättenbehörde hat eine Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 NGastG durchgeführt. 

  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • Vertretungsvollmacht der gesetzlichen Vertreter