Tätigkeit als Markthändlerin/Markhändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme


Leistungsbeschreibung


Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen


  • Standplatzgenehmigung

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Rathaus - Fachdienst 3

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter / Standesbeamter Herr Reinhard Nüße
  • Fachdienstleiter/-in Herr Bernhard Stegmann