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Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der gewöhnliche Aufenthalt ist.

Gebühr: ,00 EUR - 59,00 EUR

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr