Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der gewöhnliche Aufenthalt ist.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: ,00 EUR - 59,00 EUR
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr