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Befreiung von der Ausweispflicht


Leistungsbeschreibung

Gem. § 1 Abs. III Nds. Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise können Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder entsprechender häuslicher Pflege bedürfen oder für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist, von der Ausweispflicht befreit werden.

Benötige Unterlagen (bitte als Anlage beifügen):

  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde
  • abgelaufener Personalausweis
  • ggfs. Betreuerausweis

Verfahren:

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen ist. Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuers/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung senden wir die Bestätigung zu. Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.

Besonderer Hinweis:

Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über den konkreten Verfahrensablauf.

Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt

oder

Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht

oder

Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.

schriftlicher Antrag

soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, ist von dem Grund abhängig, aus dem Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen möchten. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über die jeweils erforderlichen Unterlagen.

Es fallen keine Kosten an. 

nicht angegeben

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht