Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können
Leistungsbeschreibung
Gem. § 1 Abs. III Nds. Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise können Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder entsprechender häuslicher Pflege bedürfen oder für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist, von der Ausweispflicht befreit werden.
Benötige Unterlagen (bitte als Anlage beifügen):
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- abgelaufener Personalausweis
- ggfs. Betreuerausweis
Verfahren:
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen ist. Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuers/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung senden wir die Bestätigung zu. Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
Besonderer Hinweis:
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Verfahrensablauf
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus oder
- Sie oder eine betreuende Person unterschreiben den Antrag.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- Sie senden den Antrag und die an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder
- Sie gehen persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
- Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
- wenn Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original
- bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.