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Eheschließung Voranmeldung (vorab-Datenerfassung online möglich)


Leistungsbeschreibung

Hier können Sie Ihre Daten zur Vorbereitung einer Anmeldung der Eheschließung erfassen, die im Nachgang persönlich im Standesamt durchgeführt wird. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin vorgenommen werden kann.

Ablauf

Bitte klicken Sie auf den Button, um Ihre Daten zur Vorbereitung der Anmeldung der Eheschließung zu erfassen.

Nachdem Sie uns Ihre Daten übermittelt haben, nimmt das Standesamt telefonisch Kontakt mit Ihnen auf, um einen Termin zu vereinbaren. In einem persönlichen Gespräch werden dann die relevanten Unterlagen von Ihnen vorgelegt, überprüft und der weitere Ablauf mit Ihnen besprochen. Erst dann findet die eigentliche Anmeldung der Eheschließung statt.

Wichtiger Hinweis zum gewünschten Eheschließungstermin

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bei der Datenerfassung angegebene Wunschzeit/-ort lediglich als Interessenbekundung Ihrerseits an einem Eheschließungstermin betrachtet wird, es sich jedoch dabei nicht um eine feste Terminabsprache handelt. Nehmen Sie für die Vereinbarung des Eheschließungstermins bitte vorab telefonisch Kontakt mit uns auf.

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)

Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

  • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.

Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

  • aktuelle mehrsprachige Geburtsurkunde

Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
  • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.

Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

  • die Eheurkunde oder
  • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
  • die Sterbeurkunde des früheren Partners.

Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Heiratsurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Kinder.

Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

Weitere Unterlagen:

Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Hinweis zur persönlichen Vorsprache im Standesamt

Für persönliche Vorsprachen im Standesamt ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden und Ihr Anliegen zügig und in ruhiger Atmosphäre bearbeitet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.