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Einfache Auskunft aus dem Gewerberegister


Leistungsbeschreibung

Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

Die einfache Gewerberegisterauskunft umfasst den Namen des Betriebes, die ausgeübte Tätigkeit und die Betriebsadresse. Diese Grunddaten der Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Es ist nicht erforderlich, dass Gewerbetreibende der Weitergabe dieser Daten zustimmen.

Die einfache Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen Sie bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung,  in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat.

Die einfache Auskunft aus dem Gewerberegister wird auf dem Postwege zugesandt.

Rechtsgrundlage: § 14 Gewerbeordnung (GewO)

 

Die einfache Auskunft aus dem Gewerberegister wird auf dem Postwege zugesandt.

12,00 €

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)