Fischereischein
Fischereischein
Leistungsbeschreibung
Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.
Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.
Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.
Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.
Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.
Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Ausstellung eines Fischereischeins bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes.
- Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und die gesetzlichen Voraussetzungen.
- Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die Gemeinde den Fischereischein als Lichtbildausweis aus.
Zur Abholung des Fischereischeines ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- abgelegte Fischerprüfung, entweder
- bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
- wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
- abgelegte Prüfung als Berufsfischer
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
- Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Personalausweis
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
- Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsnachweis bei Antragstellung als Datei hochgeladen werden muss (z. B. pdf oder jpg).
Welche Gebühren fallen an?
45,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
Der Fischereischein muss persönlich abgeholt werden (nach vorheriger Terminabsprache).
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt von der zuständigen Gemeinde sowie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.
Der Fischereischein muss persönlich abgeholt werden. Bitte vereinbaren Sie nach Antragstellung einen Termin.
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Antrag auf Neuausstellung eines FischereischeinesHinweise / Besonderheiten
Der Fischereischein muss persönlich abgeholt werden. Bitte vereinbaren Sie nach Antragstellung einen Termin.
Links & Onlinedienste
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Sachbearbeiter/-in Herr Yannik Hengelbrock
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Sachbearbeiter/-in Frau Ilnora Mustafi
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Sachbearbeiter / Standesbeamter Frau Sabrina Henne
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Sachbearbeiter/-in Herr Benjamin Böhlk
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Sachbearbeiter/-in Frau Bettina Kröger
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Sachbearbeiter/-in Frau Sandra Friesen
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Sachbearbeiter/-in Frau Kathrin Wilker