Abmeldung ins Ausland


Leistungsbeschreibung


Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Kopie Ihres gültigen Ausweisdokumentes (z. B. Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel)

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Rechtsgrundlage


Kontakt


  • Bürgerbüro Schledehausen
  • Rathaus - Meldeamt

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Herr Benjamin Böhlk
  • Sachbearbeiter/-in Frau Tijana Skrobic
  • Sachbearbeiter/-in Herr Yannik Hengelbrock
  • Sachbearbeiter/-in Frau Bettina Kröger
  • Sachbearbeiter/-in Herr Lutz Wilde