Abmeldung ins Ausland
Abmeldung ins Ausland
Leistungsbeschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie Ihres gültigen Ausweisdokumentes (z. B. Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Links & Onlinedienste
Für mit markierte Onlinedienste müssen Sie sich in unserem Portal anmelden. Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren.Kontaktpersonen
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Sachbearbeiter / Standesbeamter Frau Sabrina Henne
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Sachbearbeiter/-in Herr Benjamin Böhlk
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Sachbearbeiter/-in Herr Yannik Hengelbrock
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Sachbearbeiter/-in Frau Ilnora Mustafi
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Sachbearbeiter/-in Frau Bettina Kröger
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Sachbearbeiter/-in Frau Sandra Friesen
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Sachbearbeiter/-in Frau Kathrin Wilker