Urkunden aus dem Geburtenregister
Urkunden aus dem Geburtenregister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die nachfolgend genannten Typen von Urkunden aus dem Geburtenregister können Sie online beantragen:
- Beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister 15,00 €
- Geburtsurkunde (DIN-A4) 15,00 €
- Geburtsurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
- Geburtsurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5) 15,00 €
- Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) 15,00 €
- Namensänderungsbescheinigung 15,00 €
- Geburtszeitbescheinigung 15,00 €
(jede weitere Ausfertigung jeweils 7,50 €)
Verfahrensablauf
Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt. Derartige Urkunden können Ihnen nicht online übermittelt werden.
Voraussetzungen
Das Standesamt Bissendorf ist für Sie zuständig (für die Erteilung der oben genannten Urkunden), wenn die Person innerhalb der Gemeinde Bissendorf (Landkreis Osnabrück) geboren ist.
Urkunden aus dem Geburtenregister können für den Zeitraum von 110 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die benannten Urkundentypen aus dem Geburtenregister können zu den oben (unter "Leistungsbeschreibung") genannten Gebührensätzen beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Geburtenregister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Geburtenregister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird. (Ausgenommen von dieser Regelung sind Geburtszeitbescheinigungen.)
Rechtsgrundlage
§ 55 Personenstandsgesetz (PStG), Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung- PStV)
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsortes.