Urkunden aus dem Eheregister
Urkunden aus dem Eheregister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die nachfolgend genannten Typen von Urkunden aus dem Eheregister können Sie online beantragen:
- Beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister 15,00 €
- Eheurkunde (DIN-A4) 15,00 €
- Eheurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
- Eheurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5) 15,00 €
- Internationale Eheurkunde 15,00 €
- Bescheinigung über die Namensänderung 15,00 €
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk 15,00 €
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und Hinweisen 15,00 €
(jede weitere Ausfertigung jeweils 7,50 €)
Verfahrensablauf
Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt. Derartige Urkunden können Ihnen nicht online übermittelt werden.
Voraussetzungen
Das Standesamt Bissendorf ist für Sie zuständig (für die Erteilung der oben genannten Urkunden), wenn die Ehe innerhalb der Gemeinde Bissendorf (Landkreis Osnabrück) geschlossen wurde.
Urkunden aus dem Eheregister können für den Zeitraum von 80 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die benannten Urkundentypen aus dem Eheregister können zu den oben (unter "Leistungsbeschreibung") genannten Gebührensätzen beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Eheregister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Eheregister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird.
Rechtsgrundlage
§ 55 Personenstandsgesetz (PStG), Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung- PStV)
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig für die Ausstellung einer Eheurkunde ist immer das Standesamt des Eheschließungsortes.