Kinderreisepass Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Bei der Beantragung werden keine biometrischen Daten erhoben.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines Reispasses mit biometrischen Daten verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
Anwesenheit des Kindes zur Identitätsprüfung und aller Sorgeberechtigten (Hinweis: Sorgeberechtigte müssen sich ausweisen)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- aktuelle Geburtsurkunde des Kindes
- evtl. Erklärung über die Namensführung
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Bitte beachten Sie, dass bei ausländischen Urkunden eine Übersetzung bzw. eine mehrsprachige Urkunde vorgelegt werden muss.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 13,00 EUR
für die Ausstellung
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und für Sport