Urkunden aus dem Sterberegister
Urkunden aus dem Sterberegister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
- Beglaubigte Abschrift/beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister 15,00 €
- Sterbeurkunde (DIN-A4) 15,00 €
- Sterbeurkunde für die Sozialversicherung (bspw. Rentenversicherung) gebührenfrei
- Sterbeurkunde für das Stammbuch (gelocht, DIN-A5) 15,00 €
- Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) 15,00 €
(jede weitere Ausfertigung jeweils 7,50 €)
Verfahrensablauf
Standesamtliche Urkunden werden Ihnen ausschließlich im Original per Post zugeschickt. Derartige Urkunden können Ihnen nicht online übermittelt werden.
Voraussetzungen
Das Standesamt Bissendorf ist für Sie zuständig (für die Erteilung der oben genannten Urkunden), wenn die Person innerhalb der Gemeinde Bissendorf (Landkreis Osnabrück) verstorben ist.
Urkunden aus dem Sterberegister können für den Zeitraum von 30 Jahren rückwirkend ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die benannten Urkundentypen aus dem Sterberegister können zu den oben (unter "Leistungsbeschreibung") genannten Gebührensätzen beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass für jede erste Urkunde aus dem Sterberegister der volle Einzelpreis und für jede weitere Urkunde aus dem Sterberegister bei gleichzeitiger Bestellung jeweils der halbe Gebührensatz berechnet wird.
Rechtsgrundlage
§ 55 Personenstandsgesetz (PStG), Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung- PStV)
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig für die Ausstellung einer Sterbefall ist immer das Standesamt des Sterbeortes