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Vorkaufsrechtverzichtserklärung


Vorkaufsrecht der Gemeinde Bissendorf - Negativzeugnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Bei Übertragungen von Grundstücken innerhalb des Gemeindegebietes hat die Gemeinde Bissendorf gem. § 24 f.f. Baugesetzbuch (BauGB) in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt,
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Wollen Sie ein solches Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes „Negativzeugnis“, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder dieses nicht ausübt.

Verfahrensablauf

Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde Bissendorf den Inhalt des Kaufvertrages mitteilen. In der Regel übernimmt dies das beurkundende Notariat.

Die Gemeinde Bissendorf kann das Vorkaufsrecht nur binnen 2 Monaten nach Erhalt über den Kaufvertrag ausüben.

Gesetzliche Grundlage:

  • § 24 und 25 Baugesetzbuch (BauGB)
  • § 24 bis 28 Baugesetzbuch (BauGB) – Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde

Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde Bissendorf den Inhalt des Kaufvertrages mitteilen. In der Regel übernimmt dies das beurkundende Notariat.

Kaufvertrag

25,00 €

  • § 24 und 25 Baugesetzbuch (BauGB)
  • § 24 bis 28 Baugesetzbuch (BauGB) – Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde