Bestattungskostenhilfe - Übernahme von Bestattungskosten
An wen muss ich mich wenden?
Wenn sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Gemeinde Bissendorf befindet, liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Osnabrück.
Wenn sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Gemeinde Bissendorf befindet, liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Osnabrück.