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Erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister


Leistungsbeschreibung

Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

Die erweiterte Gewerbeauskunft wird nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird. Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise, wenn der Antragsteller Rechtsansprüche geltend machen möchte, z. B. zur Durchsetzung von Forderungen. 

Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).

Die erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen Sie bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat.

Die erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister wird auf dem Postwege zugesandt.

Rechtsgrundlage: § 14 Gewerbeordnung (GewO)