Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses


Leistungsbeschreibung


Bei der Ausstellung eines Personalausweises (bis zum 16. Lebensjahr) oder Reisepasses (bis zum 18. Lebensjahr) ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten zwingend erforderlich.

Besitzt nur ein Elternteil das Sorgerecht, so genügt die Unterschrift dieses Elternteils (bitte Sorgerechtsbeschluss vorlegen).

Sollte einem Elternteil die persönliche Vorsprache nicht möglich sein, so wird eine Einverständniserklärung, sowie als Nachweis der Echtheit der Unterschrift der Personalausweis oder Reisepass des nicht anwesenden Elternteils benötigt. Persönliche Vorsprache eines Elternteils ist zwingend erforderlich!

Diese Einverständniserklärung können Sie hier ausfüllen und ausdrucken, um sie bei der persönlichen Vorsprache vorzulegen.

Rechtsgrundlage


§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG), § 6 Paßgesetz (PaßG)

Kontakt


  • Rathaus - Meldeamt
  • Bürgerbüro Schledehausen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Herr Benjamin Böhlk
  • Sachbearbeiter/-in Herr Yannik Hengelbrock
  • Sachbearbeiter/-in Herr Lutz Wilde
  • Sachbearbeiter/-in Frau Tijana Skrobic
  • Sachbearbeiter/-in Frau Bettina Kröger