Eichenprozessionsspinner


Leistungsbeschreibung


Auf kommunaler Ebene sind die Gemeinden im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht für ihre Grundstücke verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) durchzuführen.

Vom EPS betroffene Bäume im Bereich der Gemeinde Bissendorf melden Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung Bissendorf.

Sofern sich Bäume mit einem Befall des Eichenprozessionsspinners auf privatem Grund befinden, sind zunächst die jeweiligen Grundstückseigentümer für die Beseitigung zuständig. Die Gemeinde führt nur dann eine Bekämpfung durch, wenn der Befall sich auf öffentliche Bereiche auswirkt, so dass sich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt.

Der Befall mit Eichenprozessionsspinnern auf privaten Grundstücken stellt für die Eigentümer deshalb eine große Belastung dar. Die Brennhaare der Tiere verursachen auf der Haut, in den Augen und Atemwegen stark juckende, entzündliche Reaktionen. Die Gespinste/Nester mit den Raupenhaaren können über Jahre erhalten bleiben. Das Nesselgift bleibt in der Natur unter trockenen Bedingungen bis zu 12 Jahre lang wirksam.

Um sich, Ihre Familienangehörigen oder andere Personen, die Ihr Grundstück betreten, vor diesen Gefahren zu schützen, sollten die Nester rechtzeitig entfernt werden. Grundsätzlich sollte dies nur durch Fachfirmen (sh. Auflistungen unten) mit geschultem Personal, entsprechender Ausrüstung und Erfahrung mit der Beseitigung von Nestern des EPS durchgeführt werden.

Falls dies aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist, kann eine Beseitigung der Nester selbst durchgeführt werden. Folgendes sollte berücksichtigt werden, um die Gefährdung der eigenen Gesundheit oder der anderer Menschen zu vermeiden:

  1. Schützen Sie sich bei der Beseitigung der Nester mit geeigneter Schutzausrüstung, die Ihre Atemwege, Augen und Haut schützen (z.B. Overall mit Kapuze, Schutzbrille, Atemschutzmaske und Handschuhen).
  2. Sorgen Sie dafür, dass eine zweite Person auf Distanz in Sichtweite ist, die Hilfe holen kann, wenn Sie bei der Beseitigung der Nester mit den Brennhaaren in Berührung kommen.
  3. Betroffene Bäume müssen weiträumig abgesperrt werden, um andere Menschen nicht zu gefährden.
  4. Weisen Sie Personen aus der Nachbarschaft und andere möglicherweise Betroffene auf die Gefahr hin (z.B. durch Warnschilder).
  5. Der Aufenthalt unter befallenen Bäumen sollte vermieden werden, da dort vermehrt mit Brennhaaren gerechnet werden muss. Dies gilt insbesondere auch für das Freischneiden von Bewuchs.
  6. Bevor Sie mit der Beseitigung der Nester beginnen, müssen die Brennhaare fixiert werden. Brennhaare sind wie feines „Puder“, das schon bei kleinsten Luftbewegungen verwirbelt wird.
  7. Die Nester sollten nicht (auch nicht mit Handschuhen) angefasst oder abgenommen werden, ohne die Brennhaare der Tiere vorher so fixiert zu haben, dass diese nicht durch die Luft verbreitet werden können.
  8. Sie können die Brennhaare mit einem feinen Wassernebel, Haarspray, Sprühkleber, Wasserglas oder ähnlichen Substanzen binden.
  9. Bauschaum oder ähnliches darf nicht eingesetzt werden.
  10. Die Nester sollten nicht abgebrannt oder mit einem handelsüblichen Staubsauger abgesaugt werden, da dies zu einer starken Verwirbelung und damit unkontrollierten Verbreitung führt.
  11. Nachdem Sie die Nester abgenommen haben, sollten Sie das Gift in den Brennharen neutralisieren. Dies können Sie erreichen, indem Sie die Nester für einige Minuten in mindestens 70o C heißes Wasser legen. Keinesfalls sollten Sie Methoden verwenden, die die Brennhaare verwehen (Verbrennen, in den Kompost werfen, etc.).
  12. Nester – auch bereits Heruntergefallene – sollten ausschließlich in fest verschlossenen Tüten/ Verpackungen, aus denen keine Brennhaare entweichen können, in der Restmülltonne entsorgt werden.

Wer mit den Brennhaaren trotz der oben genannten Vorsichtsmaßnahmen in Kontakt kommt sollte

  • einen Arzt aufsuchen
  • bei schweren allergischen Reaktionen mit Asthma und Atemnot sofort den Rettungsdienst rufen.
  • eine Verschleppung der Brennhaare durch Kleidung in Wohnräume oder Fahrzeuge vermeiden
  • kontaminierte Kleidung außerhalb der Wohnung wechseln, in einen Wäschesack stecken und bei mind. 60°C waschen.
  • betroffen Hautpartien mit kaltem Wasser abduschen und Haare waschen. Kaltes Wasser lindert den Juckreiz.
  • Augen mit viel Wasser spülen
  • bei Juckreiz nicht kratzen, da hierdurch die Gifthaare tiefer in die Haut getrieben werden.

An die nachstehend aufgeführten Firmen können Sie sich zwecks Beseitigung der Eichenprozessionsspinner wenden:

Sebastian Langen
wald&forst.service
Dipl.-Ing. (Fh) Forstwirt
Niederberger Mark 2b
49143 Bissendorf
Tel: 05402 6414014
Fax: 05402 6414014
www.baumhirten.de
E-Mail: info@wirtschaftswald.de

Römer BioTec® GmbH
Schepelerstr. 3b
49074 Osnabrück
Tel: 0541 4095511
Fax: 0541 4095540
www.roemer-biotec.de

Grüner Zweig GmbH
Königstraße 4
49545 Tecklenburg
Tel: 05482 9290 400
www.gruener-zweig.de
E-Mail: info@gruener-zweig.de

Rentokil Initial GmbH & Co. KG
Niederlassung Bremen
An der Autobahn 35 b
28876 Oyten
Tel: 04207 669580

Zusätzliche Informationen erhalten Sie beim Landkreis Osnabrück, Gesundheitsdienst, Tel. 0541 501-8113, E-Mail: infektionsschutz@lkos.de (www.landkreis-osnabrueck.de), beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (www.nlga.niedersachsen.de), bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (www.lwk-niedersachsen.de/download.cfm/file/34041.html) oder von Schädlingsbekämpfern (Branchenbuch, Internet)

Kontakt

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin / Standesbeamtin Frau Anja Schmidt