Antrag auf Plakatiergenehmigung


Leistungsbeschreibung


Für das Aufstellen, bzw. Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Straßenraum wird eine Sondernutzungserlaubnis nach § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) benötigt („übermäßige Straßenbenutzung“).

Im Regelfall wird eine Erlaubnis erteilt, wonach maximal 25 Plakate in der Gemeinde Bissendorf aufgestellt/angebracht werden darf. Mit dem Plakatieren darf maximal zwei Wochen vor der Veranstaltung begonnen werden.

Die  Schilder dürfen nicht verkehrsgefährdend oder behindernd aufgestellt werden. Näheres hierzu wird in der Erlaubnis geregelt.

Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Inanspruchnahme des Straßenraumes bei der Gemeinde Bissendorf gestellt werden.

Welche Gebühren fallen an?


Es wird eine Verwaltungs- und eine Sondernutzungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach der Größe und Anzahl der Plakatständer/Werbetafeln und wird per Gebührenbescheid erhoben.

Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Bissendorf vom 16.12.1982.

 

Kontakt

  • Rathaus - Fachdienst 3

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin / Standesbeamtin Frau Anja Schmidt
  • Sachbearbeiter / Standesbeamter Herr Reinhard Nüße