Führungszeugnis


 

Wichtiger Hinweis:

Aktuell verlängerte Zeiten bei der Ausstellung von Führungszeugnissen

Bitte beachten Sie, dass es bei der Erteilung von Führungszeugnissen aufgrund vorübergehender Schwierigkeiten bei der Datenübermittlung aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

 

Leistungsbeschreibung


In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

Sie können Führungszeugnisse über das Portal des "Bundesamt für Justiz" online beantragen.

Verfahrensablauf


Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen


  • Vollendung des 14. Lebensjahres

Um diesen Dienst des 'Bundesamt für Justiz' zu nutzen, benötigen Sie

  • einen Personalausweis mit elektronischer Ausweisfunktion (eID) mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis (oder einen Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
  • sowie ein Lesegerät für die eID-Funktion oder ein kompatibles Smartphone mit der AusweisApp2

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 13,00 EUR

Die Gebühr für ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt jeweils 13,00 €.

Was sollte ich noch wissen?


Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt


  • Rathaus - Meldeamt
  • Bürgerbüro Schledehausen

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/-in Herr Benjamin Böhlk
  • Sachbearbeiter/-in Herr Yannik Hengelbrock
  • Sachbearbeiter/-in Herr Lutz Wilde
  • Sachbearbeiter/-in Frau Tijana Skrobic
  • Sachbearbeiter/-in Frau Bettina Kröger